
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der Auftrittsgage vereinbart.
- Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden!
- Für den Fall, das der Künstler wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat, wie z.B. Unfall, Streik, Transportschaden, Transportverzögerung, Personaländerungen, etc., wird er – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden. Unter dieser Voraussetzung entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
- Ist der Vertrag bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht zurückgesandt worden, ist dieser ungültig. Bei fernmündlich Abgemachten Terminen gilt die verbindliche Zusage ab Mitteilung aller relevanten Einzelheiten durch den Veranstalter an Fa. Crazy Ardo.
- Die Vereinbarten Gastspiele sind Einzeltermine.
- Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung (2x Security erwünscht) – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
- Bei Mobbing, Androhung von Gewalt als Sachbeschädigung oder am Künstler, ist dieser Berechtigt, im Akuten Fall die laufende Veranstaltung Abbrechen zu Dürfen. Ein Gagenabstrich ist dadurch NICHT ERLAUBT – die Unversehrtheit des Künstlers hat IMMER Vorrang!!!
- Der DJ / Livekünstler handelt musikalisch im Auftrag vom Veranstalter – Die Darbietungen sind dem Veranstalter bekannt und werden auch so akzeptiert! Gagenabzüge diesbezüglich sind nicht erlaubt.
- Ausfallgage wird von dem Veranstalter fällig, wenn 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin dieser Storniert wird! Die Ausfallgage beträgt 50% der Ausgemachten Summe, Die Stornierung innerhalb 4 Wochen hat 100% Ausfallgage (abzüglich Benzingeld) zur Folge! Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es zählt das Eingangsdatum. Vor Ort abgesagte Termine jeglicher Art werden ebenfalls mit 100% Ausfallgage abgerechnet!
- Der Veranstalter sorgt für eine Garderobe in Bühnennähe. Die Garderobe muss Spiegel, einen 230 V Anschluss, Ablagen und eine Waschgelegenheit besitzen sowie in kalter Jahreszeit beheizt sein (min. 20C). – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
- Der gebuchte trägt seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst.
- Die Stromanschlüsse haben Anschlussfertig an der Bühne zu liegen. Ist dies nicht möglich, muss telefonische Rücksprache erfolgen.
- Der Veranstalter übernimmt die Haftung für den einwandfreien Zustand der Bühne und Stromanschlüsse.
- GEMA, KSK & Strom Gebühren sind in der Gage nicht enthalten. Der Gebuchte Küstler und die Firma Crazy Ardo tragen diese Kosten nicht! Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung entsprechend zu melden.
- Werbung: Der Künstler ist berechtigt, Werbung für sich & den anstehenden Termin zu betreiben. Der Veranstalter ist berechtigt, auf eigene Kosten Werbung für Künstler zu machen. – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
- Ton- und Bildmitschnitt: Veranstalter und andere Personen dürfen ohne Zustimmung vom Künstler von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton- oder Bildträger durchführen oder durchführen lassen.
- Gagengeheimnis: Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem Künstler ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Gage zu geben, es sei denn, der Veranstalter ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
- einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Veranstalter zum Ersatz des dem Künstler entstandenen Schadens verpflichtet
- CATERING trägt der Veranstalter. Sollte dies unberücksichtigt bleiben, gilt eine Pauschale von 50€ Pro Tag als vereinbart.
- ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
- Übernachtungsmöglichkeiten stellt der Veranstalter zur Verfügung! – NUR BEI MEHRTÄGIGEN, UND / ODER MIT LANGEN STRECKEN VERBUNDENEN AUFTRITTEN
- Nachtwachen für mehrtägige, nicht verschließbare Veranstaltungen werden vom Veranstalter getragen. Die Fa. Crazy Ardo hat diese Kosten nicht zu tragen. Sollte trotz Nachtwachen das Equipment in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt der Veranstalter in jedem Falle zu 100% für die Schäden auf. Kosten für Reparaturen und Leihmaterial von Dritten für Folgeveranstaltungen sowie bei Diebstahl für NEUE und gleichwertige Geräte gehen zu Lasten des Veranstalters!
- Rechtsbeziehungen: Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt.
- Erfüllungsort: Erfüllungstort ist der Ort der Veranstaltung.
- Gerichtsstand: Firmensitz der Firma Crazy Ardo